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Orientierungshilfe im Cookie-Dschungel

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Sie kennen sicher auch die unterschiedlichsten Cookie-Hinweise, mit denen Sie täglich konfrontiert werden.

Hier ein paar Beispiele:

  • BMW ist mit einer reduzierten Lösung unterwegs (Hinweis zu Cookies –> weiter).
  • Bosch unterscheidet nach technischen und nicht-technischen Cookies.
  • Daimler fragt aktiv nach einem Opt-In für Google-Marketing-Produkte.

Aber was ist nun richtig? Welche Hinweise sind mit hohem oder geringem Risiko behaftet?

Diese Unruhe und Unsicherheit rund um das Thema Cookie-Hinweise in den vergangenen Monaten hat dazu geführt, dass sich die Datenschutzkonferenz damit auseinandergesetzt hat. Das Ergebnis: eine 15-seitigen Orientierungshilfe.

Kurz zum Verlauf der Diskussion „Cookie-Hinweise“ seit dem vergangenem Jahr und einer ersten Einschätzung der Orientierungshilfe:

Bis April 2018 waren zahlreiche Juristen davon ausgegangen, dass der Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Berechtigtes Interesse viele Tracking – und Targetingwerkzeuge legitimieren könne. Also ein Opt-In dafür nicht eingeholt werden müsse. Kurz vor Einführung der DSGVO wurde dann allerdings eine Stellungnahme der Datenschutzkonferenz (DSK) am 26. April 2018. veröffentlicht. Darin hat die DSK angekündigt, dass alle Trackingwerkzeuge, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und/oder Nutzerprofile erstellen, stets eines Opt-In bedürfe.

Diese generelle Annahme wurde nun korrigiert und konkretisiert.

Danach können Nutzungsdaten der Webseitenbesucher auch auf der Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden. 

Voraussetzungen dafür:

  • Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Webseitenbetreiber ist erforderlich.
  • Die Interessen sowie Grundrechte und Grundfreiheiten der Nutzer überwiegen diese nicht.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hat in seinem Artikel intensiv die von der Datenschutzkonferenz neu aufgelegten Orientierungshilfe gelesen und bewertet. Vor allem das Thema berechtigtes Interesse nimmt nun (wieder) einen höheren Stellenwert ein und kann das eine oder andere Drittanbieter-Cookie-Opt-In ersetzen.

Sein Tipp zum Schluss:

„Aufgrund der erheblichen Bedeutung der Verwendung von Cookies sollte die weitere Entwicklung, einschließlich der aktuell noch im Gesetzgebungsprozess befindlichen aber wohl erst ab 2020 zu erwartenden e-Privacy Verordnung, weiter beobachtet werden.“

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