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"Berechtigtes Interesse" nach DSGVO
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Thema DSGVO: Wie schnell können Sie Ihrem Kunden Auskunft geben?

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Im weitesten Sinne verhält es sich mit diesem DSGVO-Thema wie mit der Feuerwehr.

Normalerweise wird sie nicht benötigt, aber wenn es doch mal brennt, ist es wichtig, dass sie verfügbar ist und schnell kommen kann.

Konkret geht es um die Auskunft nach der DSGVO. Die Rechtsanwälte in unserem Netzwerk sprechen von einer Frist von circa vier Wochen. So lange dürfen Sie sich Zeit lassen, um eine Kundenanfrage „Welche meiner Kundendaten werden in Ihrem Hause gespeichert?“ zu beantworten. Aber Hand aufs Herz und versetzen Sie sich doch selbst einmal in die Lage: Finden sie das gut, dass eine Firma in der heutigen Zeit, in der alle über Echtzeit, Digitalisierung und Schnittstellen sprechen, vier Wochen benötigt, um diese Daten zu sammeln und dann zur Verfügung zu stellen? Diese lange Zeitspanne vermittelt einem doch ein ganz schlechtes Gefühl.

Wie in unserem Artikel zur Studie „Ist Ihr Unternehmen schon DSGVO konform?“ berichtet, haben 63 % der befragten Unternehmen große Mühen, an die gewünschten Informationen zu kommen. Lediglich 2 % der Befragten verfügen über einen automatisierten Prozess.

Daher sollten Sie sich jetzt Gedanken machen, was zu tun ist und diesen Report vorbereiten. Nicht erst, wenn „es brennt“. Die erste Kundenanfrage kommt bestimmt!

In diesem Fall sollte ihnen eine Antwort in wenigen Minuten möglich sein. Nicht erst aufwendig die IT recherchieren, die Anwender prüfen lassen, viel Aufwand erzeugen, andere Aufgaben liegen lassen. Und bei der nächsten Anfrage nochmal? Nein, das ist nicht sinnvoll.

Wie Sie diese Problematik lösen können, sehen Sie z. B. hier: Brainformatik: DSGVO in CRM+

 

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