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Leistungsschutzrecht – aufgeschoben ist nicht aufgehoben

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Das Damoklesschwert des EU-Leistungsschutzrechts ist vom Tisch – allerdings nur für wenige Wochen.

Obwohl der EU-Rechtsausschuss bereits zugestimmt hatte, wies das EU-Parlament die Reform zwar zurück – aber nicht auf Nimmerwiedersehen.

Konkret geht es darum, dass die EU-Kommission eine Reform des EU-weiten Urheberrechts beabsichtigt. Diese beinhaltet ein neues Leistungsschutzrecht, nach dem bereits winzigste Teile von Inhalten urheberrechtlich geschützt sein sollen. Um diese zu erkennen, sollen Betreiber von Plattformen verpflichtet werden, Uploadfilter zu installieren. Ein weiter Teil des Entwurfs sieht die Lizenzpflicht auf die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Informationen vor.

Was die Befürworter wollen

Damit will Axel Voss, Verhandlungsführer des EU-Parlaments, erreichen, „dass zum Beispiel Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder soziale Netzwerke für Anreißertexte zur Kasse gebeten werden“, fasst Leon Kaiser auf Netzpolitik zusammen. Die Befürworter meinen, sich so besser gegen große US-Konzerne positionieren zu können. Dem Deutschlandfunk zufolge gilt Mathias Döpfner, Vorstandschef von Axel Springer und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, als bekanntester und lautester Fürsprecher einer solchen rechtlichen Erneuerung. Ein breiter Verband von Verlegern unter seiner Führung befürwortet nach Angaben von t3n die Reform, vorgeblich um die journalistische Vielfalt zu erhalten. „Tatsächlich will Döpfner dem Monopol Google und Facebook aus wirtschaftlichem Egoismus ein Gegengewicht entgegensetzen. Die anderen Verleger folgen blind in der Hoffnung auf neue Erlösströme. Statt sich endlich auf sinnvolle Modelle für den Verkauf ihrer Inhalte zu konzentrieren.“

Sollten solche Vorstellungen Gesetz werden, wären die Betreiber von Plattformen, auf denen von Usern generierter Content veröffentlicht wird, gezwungen, Uploadfilter zu installieren und zu prüfen, ob die jeweiligen User die Rechte zur Veröffentlichung von Texten, Bildern & Co. haben – etwas, das in der Praxis nicht funktioniert und leicht manipulierbar ist. Darüber hinaus würden Text- und Datamining-Anwender dazu „verdonnert“, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen, so t3n. Doch das ist nur das Großgedruckte. Die gesamte Bedeutung ist tiefgreifend.

Begründung ist nicht haltbar

So wie vorgegeben, würden die Verlage nicht von dem Gesetz profitieren. Die Annahme, Konzerne wie Google zahlen für das Anzeigen sogenannter Snippets in ihren Ergebnissen, ist realitätsfern, wie am Beispiel von Spanien zu erkennen ist. Nachdem dort ein Gesetz eingeführt wurde, das Lizenzen für Links auf aktuelle Pressemeldungen vorsieht, hat Google „sein Nachrichtenangebot Google News in Spanien einfach geschlossen“, wie unter anderem im Spiegel zu lesen ist. Die Verlage mussten plötzlich mit zehn bis 15 Prozent weniger Seitennutzern zurechtkommen.

Das in Deutschland geltende Leistungsschutzrecht hat ebenfalls nicht funktioniert. Auf Netzpolik.org wird erläutert: „Dieses sollte den Verlagen einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Links zu verlegerischen Angeboten verdient. Doch das ganze klappte nie so recht, denn die Verlage knickten rasch nach Einführung vor Google ein und erlaubten dem Konzern, Verlagsinhalte auf Google News und anderen Suchseiten kostenlos darzustellen.“ Das alles spricht dafür, dass die globalen Tech-Giganten in den für sie verhältnismäßig kleinen Märkten eher ihre Dienste einstellen würden als zu zahlen.

Auf Kosten der Kleinen

Dies wäre vor allem für kleine Verlage fatal. Denn wie t3n erläutert, sind sie – im Gegensatz zu Konzernen wie Springer, die über einen hohen direkten Traffic verfügen – auf eingehende Links angewiesen. „Sollte Google also wie bisher reagieren und einfach die Tore dichtmachen, alle Angebote und Indizierungen von Medienseiten beenden, dann würde das Springer nicht schaden.“ Den kleinen Publishern und der Vielfalt von Inhalten im Netz schon.

Auf die Nachteile vor allem für kleine Unternehmen und Start-ups weisen auch zahlreiche Internetpioniere – allen voran der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee und Internetpionier Vint Cerf – in einem offenen Brief hin. Denn die Kosten für die Einrichtung der notwendigen automatischen Filtertechnologien seien teuer und mühsam – abgesehen davon, dass es sie noch gar nicht gebe. Die Auswirkungen würden zudem die normalen Nutzer von Internetplattformen betreffen, inklusive derer, die Fotos, Texte und Code beisteuern, um Plattformen wie Wikipedia und GitHub zu ermöglichen. Die Unterzeichner schreiben, dass eine automatische Filterung des gesamten von den Usern hochgeladenen Inhalts einen unerhörten und noch nie dagewesenen Schritt zur Transformation des Internets von einer offenen Plattform des Teilens und für Innovation zu einem Werkzeug für die automatisierte Überwachung und Kontrolle seiner Nutzer darstelle.

Massiver Widerstand

Weit mehr als 50 Organisationen sprechen sich gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus, auch der Bitkom. Sie haben in einem offenen Brief „tiefe Besorgnis“ artikuliert. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Nachrichtenagenturen werde weder Qualitätsjournalismus fördern noch einer freiheitlichen Presse helfen. Stattdessen wird es zu massiven Kollateralschäden sowie einer Lose-Lose-Situation für alle Betroffenen führen. Sie führen zum Beispiel auf:

  • „Solche Leistungsschutzrechte sind ein Risiko für Innovation, Grundfreiheiten, freie Kommunikation und den Wirtschafts- und Investitionsstandort Europa.
  • Sie gefährden den Wettbewerb sowohl im Nachrichtenmarkt als auch zwischen Anbietern von Online-Diensten.
  • Sie zementieren die Marktmacht der etablierten und großen Marktteilnehmer zum Nachteil von Start-ups und KMUs (wie kleine Verlage). Dementsprechend fördern sie Medienpluralität nicht, sondern verringern sie sogar.
  • Sie verlagern übliche Kommunikationsformen, die für ein funktionierendes Internet grundlegend sind, wie Verlinken und Teilen, in einen rechtlichen Graubereich.
  • Sie führen nicht zu neuen Einnahmequellen für Verlage oder Nachrichtenagenturen und schon gar nicht für Journalisten.
  • Sie statten die Verbreiter von Fehlinformationen mit ihrem eigenen Ausschließlichkeitsrecht aus, anstatt sie davon abzuhalten, unrichtige Nachrichten zu veröffentlichen.“

Die Argumente gegen das Gesetz in einer solchen Form sprechen eine deutliche Sprache. Doch längst nicht immer siegt die Vernunft. Somit hat t3n es treffend zusammengefasst: „… der Kampf um die Informationsfreiheit im Netz ist noch nicht zu Ende. Denn Mitte September werden die Abgeordneten über die einzelnen Bestandteile des Gesetzes erneut abstimmen. Nutzer sollten jetzt eine der Möglichkeiten nutzen, ihre Stimme zu erheben.
Möglich ist dies zum Beispiel auf change.org.

 

Auch interessant: Uneinheitliche Rechtsprechung zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen

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