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Gesetz / Abmahnung / EU-DSGVO
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Erste Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO

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Verstöße gegen die DSGVO: Von den Aufsichtsbehörden hörten wir in den ersten Monaten nach der Einführung der DSGVO wenig. Das ändert sich nun, die ersten hohen Strafen wurden ausgesprochen. So verhängte die französische Aufsichtsbehörde am 21. Januar ein Bußgeld von 50 Millionen Euro gegen Google.

Begründet wurde die hohe Strafe damit, dass
  1. mehrere datenschutzrechtliche Verstöße festgestellt wurden,
  2. es sich um einen dauerhaften Verstoß handelt,
  3. es sich um eine riesige Datenmenge handelt und
  4. durch die hohe Verbreitung des Google-Betriebssystem Android sehr viele Menschen betroffen sind.

Auch in Deutschland wurden bis Januar 2019 41 Bußgelder verhängt. Bereits im Oktober 2018 musste „knuddles.de“ 20.000 Euro Strafe bezahlen. Bei einem Hackerangriff wurden personenbezogene Daten gestohlen. Die Strafe fiel unter anderem milder aus, weil Knuddles sehr kooperativ mit den Behörden zusammenarbeitete. In einem anderen Fall waren Gesundheitsdaten öffentlich zugänglich. Sensible Daten, besonders schützenswert – hier lag das Bußgeld bei 80.000 Euro.

Mehr dazu hier.

Die Schonzeit der Aufsichtsbehörden ist nun vorbei.

Unser Tipp: Nehmen Sie diese Meldungen doch zum Anlass, Ihr bisheriges Datenschutzkonzept zu überprüfen und ggfs. anzupassen! Damit Sie keine Verstöße gegen die DSGVO haben.

Auch interessant: DSGVO: Aufsichtsbehörden veröffentlichen bundesweit einheitliche Muss-Liste für Datenschutzfolgeabschätzung – Checkliste

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