Suche
Close this search box.
GPS-Ortung / Abmahnfähigkeit / Daten der Reisenden
Worth reading:

Uneinheitliche Rechtsprechung zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz tragen nicht gerade zur Klärung von Rechtsfragen bei – im Gegenteil. Wie Rechtsanwältin Nina Hiddemann erläutert, entscheiden Gerichte konträr zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverletzungen.

So habe das Landgericht Würzburg festgestellt, dass eine Datenschutzerklärung, die nicht den Anforderungen der DSGVO genüge, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstelle. In diesem Fall fehlten zum Beispiel Angaben zum Verantwortlichen, zur Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten sowie Art und Zweck der Datenverarbeitung.

Das Landgericht Bochum entschied, dass ein Verstoß gegen die Informationspflichten des Artikels 13 DSGVO keinen Wettbewerbsverstoß darstelle und damit nicht abmahnfähig sei. Es teilte die Auffassung, dass die Datenschutzgrundverordnung abschließende Regelungen enthalte, die weitergehende Ansprüche von Mitbewerbern ausschließe.

Die Schlussfolgerung der Rechtsanwältin: Unternehmen, die eine Internetseite betreiben, sollten eine korrekte Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO vorhalten. Ob eine Verletzung gegen die Regelungen eine Abmahnfähigkeit sei, bleibe jedoch umstritten. Der Ausgang eines Verfahrens hänge vom Ort des Prozesses und vom jeweiligen Gericht ab.

Weiterlesen

Auch interessant: DSGVO: Abmahnungen werden deutlich erschwert

Facebook
Twitter
LinkedIn

Ähnliche Artikel:

Datenqualität

Grundlagen-Know-how der Datenqualität

Im ersten Teil des Audits definieren wir die wichtigsten 20 oder 30 Variablen, die für das Unternehmen besonders wichtig sind. Es macht in der Regel

Allgemeine Informationen zu ERP/CRM

Gibt es Anbieter, die ERP-System und CRM-System aus einem Guss anbieten? Thema ERP CRM Software: Kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) stehen bei der Software-Anschaffung meist

Unser Newsletter ist kostenlos, aber nicht umsonst...

…Sie erhalten 2 x monatlich exklusive Vorteile, wie Analysen und Kommentare zu Software-Produkten, Recht und Marketing Technology, u.v.m…