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Gesetz / Abmahnung / EU-DSGVO
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GEDYS: Wir machen unsere Kunden fit für die EU-DSGVO

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Die neue EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)klopft an und verlangt neue Maßnahmen sowie Anpassungen. Wer nicht genügend informiert und vorbereitet ist, der hat möglicherweise mit hohen Strafgeldern zu rechnen.

Neue Datenschutzrichtlinien bedeuten neue Anforderungen, das bedeutet konfigurierte Arbeitsschritte. Arbeitsschritte zu konfigurieren bedeutet Zeitaufwand und wer hat heute noch Zeit? Doch das Thema ist wichtig und unumgänglich. Die Anforderung unserer Kunden ist es, so schnell wie möglich und so anwendungsfreundlich wie möglich datenschutzkonform zu agieren.

Personenbezogene Daten sind der Kern einer jeden CRM-Anwendung.

Das Erfassen von Daten wie Name, Adresse, etc. ist unabdingbar für die Führung von Kundenbeziehungen. Mit der neuen DSGVO wird EU-Bürgern das Recht auf informelle Selbstbestimmung gestärkt.

Effizienz ist die Faulheit der Intelligenten.

In allen Bereichen, in denen das CRM von den neuen Richtlinien betroffen ist, haben wir Lösungen und Features eingebaut, die unsere Kunden auf effizienteste Art und Weise nach den neuen Richtlinien handeln lässt.

Konkret sind es die folgenden neun Bereiche, in denen unser CRM von der neuen Datenschutzgrundverordnung betroffen ist:

  1. Recht auf Information und Auskunft (Art.15 EU-DSGVO)
  2. Recht auf Vergessen (Art.17 EU-DSGVO)
  3. Protokollierung (§76 BDSG neu)
  4. Nachweispflicht (Art.6 EU-DSGVO)
  5. Datensparsamkeit (Vgl. DIN 66398)
  6. Recht auf Datenübertragung (Art.20 EU-DSGVO)
  7. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 EU-DSGVO)
  8. Widerspruchsrecht (Art.21 EU-DSGVO)
  9. Zugriffskontrolle (Art.32 EU-DSGVO)

Einige der neuen Regelungen lassen sich durch Kontrollkästchen, ähnlich wie „möchte keine Werbung“, umsetzen. Mit dem Kontrollkästchen „Einverständnis der Person auf Datenspeicherung wurde erteilt“ wird bei jeder Neuanlegung eines Kontakts gewährleistet, dass die Einverständniserklärung eingeholt wurde. Ruft ein Kontakt an und fordert die Löschung seiner personenbezogenen Daten, wird der Status im CRM entsprechend auf „Löschung der personenbezogenen Daten gefordert“ geändert, wodurch die manuelle Löschung erfolgen kann.

Das neu entwickelte Menüfeld „Änderungen an personenbezogenen Daten“ leitet direkt zum automatisch erstellten Protokoll weiter, in welchem jeder Vorgang, der mit den personenbezogenen Daten getätigt wurde, festgehalten ist.

Da persönliche Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden dürfen, sind in GEDYS IntraWare 8.9 Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumententypen festgelegt. Die automatische Löschung wird dann aktiv, wenn das Dokument durch das Kontrollkästchen „zur Löschung vorgesehen“ markiert wurde.

Unser Ziel ist es aber, nicht nur unser CRM Datenschutzgerecht zu gestalten, sondern auch unsere Kunden fit für die EU-DSGVO zu machen.

Dafür nehmen wir den Kunden die Recherchearbeit ab und leiten sie persönlich durch die neuen Funktionen und ihre Hintergründe:

Roadshow EU-DSGVO

In unserer Roadshow übermittelt der Datenschutzexperte Ralf Schulze praxisorientiert einen Überblick über die Punkte der neuen Verordnung, in Düsseldorf und Frankfurt. Er liefert wichtige Begriffsdefinitionen und schafft Transparenz über Paragrafen, Rechte sowie Pflichten.

DSGVO-Workshop

Neben den offiziellen Terminen bieten wir auch Workshops in den einzelnen Unternehmen an und beschäftigen uns mit konkreten Fragen. Wie lässt sich der erhöhte Datenschutz in der Praxis als auch der Software konkret umsetzen? Was ist übertrieben? Ist es zwingend notwendig? Was ist technisch schnell und einfach umsetzbar? Wir kommen in die Unternehmen, reflektieren die Situation in Bezug auf die neuen gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie den technischen Möglichkeiten moderner Standard-Software.

 

Auch interessant: Cobra: Mit einer CRM-Lösung die Vorteile der EU-DSGVO ausschöpfen

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